Infocenter
Willkommen im Infocenter für Mieter:innen, Genossenschafter:innen und Stockwerkeigentümer:innen.
Hier können Sie Dokumente und Formulare herunterladen oder online einreichen sowie Antworten zu häufigen Fragen finden.
Schilderbestellung
Herzlichen Dank, dass Sie die Schilder für Briefkasten- und Sonnerie mit diesem Formular bestellen.
Reparaturauftrag
Herzlichen Dank, dass Sie uns Störungen und Defekte mit diesem Formular melden.
Schlüsselverlust
Herzlichen Dank, dass Sie uns Ihren Schlüsselverlust mit diesem Formular melden.
eUmzugCH
Melden Sie Ihren Umzug innert 14 Tagen online mit dem Service «eUmzugCH».
Mieter:innen und Genossenschafter:innen
Anmeldung Mietwohnung
Sie sind an einer Wohnung interessiert?
Anmeldung Parkplatz
Sie sind an einem Parkplatz interessiert?
Anmeldung Gewerbe Firmen
Interessiert sich Ihre Firma für Büro- oder Gewerbeflächen?
Anmeldung Gewerbe Privatperson
Sie möchten als Privatperson einen Büro- oder Gewerberaum mieten?
Antrag Untervermietung
Sie möchten Ihre Wohnung untervermieten? Füllen Sie dazu den Antrag auf Bewilligung zur Untervermietung aus.
Antrag Geräteinstallation
Sie möchten ein neues Gerät in eigener Verantwortung installieren? Füllen Sie dazu den Antrag auf Bewilligung zur Geräteinstallation aus.
Antrag Haustierhaltung
Sie möchten ein Haustier in Ihrer Wohnung halten? Füllen Sie dazu den Antrag zur Vereinbarung aus.
Abnahme Wohnung
Sie ziehen aus? Für eine reibungslose Übergabe haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt.
Brandschutzvorschriften
Lesen Sie die feuerpolizeilichen Vorschriften bitte aufmerksam durch.
Fragen und Informationen
Sie finden die freien Wohnungen auf unserer Homepage und auf Homegate. Auf Homegate können Sie ein Suchabonnement für Wohnungen erstellen. Die André Roth AG sucht keine Wohnungen für Sie und führt keine Wartelisten.
Die möglichen Kündigungstermine und die Kündigungsfristen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung am letzten Werktag (Montag bis Freitag) vor Beginn der Kündigungsfrist bei uns eingegangen oder bei der Post abholbereit sein muss.
Genossenschafter:innen müssen abhängig von den Bestimmungen in den Statuten zusätzlich zur Objektkündigung auch ihr Genossenschaftskapital kündigen.
Grundsätzlich ja, wenn Sie mit der Untervermietung keinen Gewinn aus der Mietsache erzielen. Die Untervermietung muss immer zeitlich begrenzt sein. Im Weiteren gelten die mietrechtlichen Bestimmungen. Die Untervermietung ist bewilligungspflichtig. Den Antrag dazu finden Sie in unserem Infocenter.
Die Haustierhaltung ist bewilligungspflichtig. Den Antrag zur Vereinbarung finden Sie in unserem Infocenter.
Bitte beachten Sie diesbezüglich die allgemeinen Bestimmungen zum Mietvertrag. Wichtig ist, dass beim Auszuge im Grundsatz der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden muss.
Insbesondere in neuen oder sanierten Gebäuden mit dichter Gebäudehülle und dichten Fenstern und ohne Minergie-Standard ist regelmässiges Lüften wichtig und notwendig. Dabei empfehlen wir die Stosslüftung mit weit geöffneten Fenstern (Durchzug), damit ein Luftaustausch gewährleistet werden kann. Im Winter reichen in der Regel 5 bis 10 Minuten, im Sommer 20 bis 30 Minuten. Bewohnte Räume sollten mehrmals pro Tag, mindestens aber einmal am Morgen und einmal am Abend gelüftet werden.
Nebst den mietvertraglichen Bestimmungen im Mietvertrag sind die relevante Punkte rund um das Zusammenleben in einer Genossenschaft in deren Statuten verankert. Lesen Sie diese aufmerksam durch und melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen haben.
Stockwerkeigentümer:innen
Brandschutzvorschriften
Lesen Sie die feuerpolizeilichen Vorschriften bitte aufmerksam durch.
Fragen und Informationen
Rechte und Pflichten von Stockwerkeigentumsgemeinschaften sind in den jeweiligen Reglementen (bei Wohnungen) oder im Nutzungs-und Verwaltungsreglement (bei Parkplätzen) geregelt. Manche Gemeinschaften haben zusätzlich eine Hausordnung.
Ein Antrag ist der Verwaltung immer schriftlich und vor der Versammlung zeitgerecht einzureichen. Anträge können laufend gestellt werden und werden an der nächstmöglichen Versammlung behandelt. Die Antragsfrist für die Einreichung ist in den Bestimmungen der jeweiligen STWEG oder MEG definiert (letzter Termin für die kommende Versammlung meist 6 Wochen davor). Der Antrag sollte zudem mindestens den Grund und allfällige Kostenfolgen beinhalten und wird anlässlich der Versammlung durch die Antragsstellenden selbst vorgetragen und erläutert.
Wir sind ausschliesslich für Belange zuständig, welche die gemeinsamen Themen der Liegenschaft betreffen, also Sachthemen im Zusammenhang mit der Gebäudehülle, dem Treppenhaus, der Kellerräume und der Umgebung.
Für Anliegen, die das Sonderrecht gemäss Begründungsakt (in der Regel die Wohnung oder der Bastelraum) betreffen, sind Stockwerkeigentümer:innen selber verantwortlich. Ebenso für die Nutzung der zur ausschliesslichen Benützung ausgewiesenen Bereiche wie Terrassen und Gartensitzplätze.
Reparaturmeldungen, welche die gemeinsamen Bereiche betreffen, können mit dem Online Formular gemeldet werden.